Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Kinderchirurgie, abrufbar unter https://kinderchirurgie-umm.de (nachfolgend „Website“).
Sie informiert über den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit und enthält Hinweise zu Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg.
Das Universitätsklinikum Mannheim ist bemüht, seine Website kinderchirurgie-umm.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist § 10 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) in Verbindung mit § 4 der Landesverordnung zur Durchführung des L-BGG (L-BGG-DVO).
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist derzeit nicht vollständig mit den vorgenannten rechtlichen Anforderungen vereinbar. Teilbereiche sind noch nicht barrierefrei umgesetzt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig zugänglich:
- Einzelne PDF-Dokumente (z. B. mit grafischen Elementen oder Signaturfeldern) sind nicht barrierefrei.
- Bilder verfügen nicht in allen Fällen über Alternativtexte (ALT-Texte).
- Videos sind nicht durchgängig mit Untertiteln oder Alternativtexten versehen.
- Manche Hover-Effekte sind visuell nur eingeschränkt wahrnehmbar.
- Text-Bild-Kombinationen weisen teilweise unzureichende Kontrastverhältnisse auf.
- In einzelnen Bereichen fehlen Aria-Labels, sodass HTML-Attribute nicht durchgängig für Screenreader nutzbar sind.
Das Universitätsklinikum Mannheim arbeitet daran, die Barrierefreiheit der Website fortlaufend zu verbessern. Maßnahmen zur Behebung der genannten Einschränkungen werden sukzessive umgesetzt.
Erstellung der Erklärung
- Erstellt am: 09.10.2025
- Bewertungsgrundlage: Selbstbewertung nach WCAG 2.1 / BITV-Test-Prüfschritten
- Letzte Überprüfung: 09.10.2025
Kontakt und Feedback
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an:
Univ.-Prof. Dr. med. Michael Boettcher
E-Mail: kjch@umm.de
Durchsetzungsverfahren
Falls Ihre Anfrage an das Universitätsklinikum Mannheim innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO genannten Frist nicht beantwortet wird, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Sie nimmt im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion Beschwerden entgegen. Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten finden Sie auf der Website Ihres Stadt- oder Landkreises.
Falls innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erfolgt, können Sie die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) einschalten:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
